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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

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1.1 Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Alluna Optics und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht gesonderte Vertragsbedingungen vorliegen oder etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.


2.1. Sicherheitsregeln 
Folgende Sicherheitsregeln sind beim Betrieb unserer Teleskope zu beachten

- Achten Sie auf eine feste Verbindung vom Teleskop zur Montierung 
- Die Teleskope sind nicht für die Benutzung am Tage vorgesehen 
- Der direkte und indirekte Blick auf die Sonne kann das Auge schädigen 
- Die Teleskope sind vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen 
- Die Teleskope sind vor Feuchtigkeit, Regen, Schnee sowie Blitzschlag zu schützen
- Die beschichtete Spiegeloberfläche darf nicht mit der Hand, Tüchern oder anderen Gegenständen berührt werden
- Die beschichtete Spiegeloberfläche darf nur fachkundig gereinigt werden


2.2. Gewährleistung
 

Auf alle unsere Produkte geben wir eine Gewährleistung von 2 Jahre beginnend ab dem Tag der Auslieferung/Übergabe.

Nicht in der Gewährleistung enthalten sind:
Schäden die von außen zum Beispiel durch Säuren, Laugen oder Schlag- und Druckeinwirkung entstanden sind.

Schäden die durch unsachgemäßes Reinigen von beschichteten Oberflächen entstanden sind.
Schäden die durch die normale Abnutzung entstehen - Kratzer, Lackschäden, Farbveränderungen. 

Schäden die durch das Wetter wie große Hitze, Feuchtigkeit, Regen, Staub, Pollen und Blitzschlag entstanden sind.
Schäden durch Krieg, Aufruhr, Erdbeben, Feuer oder höhere Gewalt.
Schäden die durch Software oder Hardware von Drittanbieter entstanden sind.
Schäden die durch Unsachgemäße Bedienung oder nicht von Alluna Optics autorisierte bauliche Veränderungen, Reparaturen oder Manipulationen entstanden sind.

Teleskope die an extremen Orten wie z.B. direkt an der Meeresküste (Salz Luft) oder in extremer Kälte unter minus 25 Grad (Arktis, Hochland Tibet usw.) betrieben werden, Bedarfen der Rücksprache mit Alluna Optics.

Es liegt im alleinigen Ermessen der Fa. Alluna Optics ob ein Mangel durch Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils behoben wird. Erbrachte Garantieleistungen führen in keinem Fall zu einer Garantieverlängerung für das Produkt. Eine weitergehende Haftung wie Kosten durch Ausbau oder Ausfallzeiten ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

Für Gebrauchtwaren beträgt die Gewährleistung lediglich 1 Jahr ab dem Tag der Auslieferung/Übergabe.


2.3. Erweiterte Garantie
 

Für Standard Teleskope erweitern wir, freiwillig und ohne Mehrkosten für den Käufer, die Garantiezeit um zusätzliche 3 Jahre, auf dann insgesamt 5 Jahre.

Die Erweiterte Garantie gilt, wie unter Punkt 1.1. "Gewährleistung", für alle mechanischen und elektrischen Bauteile am Teleskop. In der Erweiterten Garantie ist auch optionales Zubehör wie Instrument Rotator, Korrektoren, DustCover, TCS Hand-Controller, soweit dieses zusammen mit dem Teleskop bestellt wurde, eingeschlossen.

Die Erweiterte Garantie gilt weltweit aber ausschließlich für:
- Standard RC-Truss-Teleskope der Größe RC16, RC18, RC20, RC22 und RC24 welche nach dem 01 Januar 2018 bestellt wurden
- Standard RC-Carbon-Tube-Teleskope der Größe RC16, RC18, RC20 welche nach dem 01 Januar 2018 bestellt wurden
- Standard Newton-Astrographen der Größe NA16, NA18, NA20 die nach dem 01 Januar 2018 bestellt wurden
- Alluna Optics Zubehör welches gleichzeitig mit einem der Teleskop bestellt wurde


Die erweiterte Garantie gilt nicht für:
- RC-CLOSED-Carbon-Tube Teleskope

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10micron Montierungen
- Sonderkonstruktionen jeder Art
- Optiken ohne Teleskop Tubus
- Gebrauchtgeräte

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Bauteile die einem natürlichen Verschleiß (optische Beschichtungen von Spiegel und Linsen) unterliegen.

Die Erweiterte Garantie umfasst keine Versandkosten für Hin- und Rücktransport defekter Bauteile. Defekte Bauteile müssen zur Reparatur oder Austausch an Alluna Optics frei Haus eingeschickt werden.

2.4. Oberflächen Garantie bei Optiken
Für Parabolspiegel bis 610 mm Durchmesser garantieren wir eine Oberflächengenauigkeit von 1/25 wave RMS bei 632 nm über 98% des Durchmesser. 
Für Parabolspiegel über 610 mm Durchmesser garantieren wir eine Oberflächengenauigkeit von 1/20 wave RMS bei 632 nm über 98% des Durchmesser.
Für RC-Systeme, Cassegrain und andere Zweispiegel Systeme garantieren wir 1/20 wave RMS bei 632 nm über 98% des Durchmesser.
Dies gibt die garantierte Mindestgenauigkeit an, im Normalfall wird eine höhere Qualität erreicht.


Alle Optiken und Systeme werden nach besten wissen interferometrisch vermessen und zertifiziert. Sollte dennoch ein optisches Problem auftreten, überarbeiten oder ersetzen wir Ihnen die Optik, vorausgesetzt das Glas und die Beschichtung ist nicht beschädigt. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Unsere Spiegel sind im Normalfall frei von Kratzer. Sollten dennoch vereinzelte, sichtbare Kratzer oder Sleeks auf der beschichteten Oberfläche vorhanden sein, stellen diese keine Beeinträchtigung der optischen Leistung dar und sind kein Reklamationsgrund. Vertiefungen / Pits, die beim polieren und beschichten entstehen können, stellen keine Beeinträchtigung der optischen Leistung dar und sind kein Reklamationsgrund.


3.1. Beschichtungsservice 

Alluna Optics bietet als Serviceleistung die Beschichtung von Fremdspiegel an. Für diese zugesandte Spiegel zum ablaugen einer Beschichtung, zur Neubeschichtung oder zur Überarbeitung, kann keinerlei Garantie bei Beschädigung am Glas, die durch uns oder beim Transport erfolgt ist, übernommen werden. Wir haften nur für die Beschichtung und unsere Arbeit, in keinem Fall jedoch für Schäden am Substrat (Bruch, Kratzer, Beschädigungen jeder Art) und den Transport. Eine weitergehende Haftung, etwa durch Folgeschäden ist ebenfalls ausgeschlossen. Mit Auftragserteilung oder Zusendung wird diese Bedingung anerkannt. Die Auslieferung von Waren aus einer Serviceleistung erfolgt grundsätzlich erst nach Bezahlung der angefallenen Kosten.


3.2. Auftragsarbeiten 

Lohnarbeiten werden nach aktuellem technischen Stand von Alluna Optics ausgeführt. Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass die Leistung mit dem bei Alluna Optics vorhandenen Standards nicht vollständig durchzuführen ist, berechtigt dies den Besteller nicht, die Fertigstellung der Leistung durch einen Dritten zu verlangen bzw. zu beantragen. 
Alle, Alluna Optics zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Bauteile/ Substrate sind vom Besteller gegen Bruch und Beschädigung zu versichern. Eine Haftung bzw. Schadensersatz für zur Verfügung gestellte Produkte ist für Alluna Optics zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung, etwa durch Folgeschäden wegen der verspäteten oder Nichtlieferung von Bauteilen/Substrate ist ebenfalls ausgeschlossen.


3.3. Technische Angaben

Fertigungsbedingte Abweichungen von technischen Angaben in dieser Webseite, Prospekten oder Zeichnungen sind jederzeit möglich.


4.1. Anzahlung / Bezahlung

Alluna Optics fertigt Optiken und Teleskope auf Bestellung. Für diese Auftragsarbeiten wird eine Anzahlung von mindestens 20% bis zu 50% vor Arbeitsbeginn und die vollständige Bezahlung vor dem Versand verlangt. Auftragsarbeiten werden direkt nach Kundenwunsch gefertigt. Bei einem Rücktritt von der Bestellung müssen alle bis dahin angefallene Kosten für Material und Arbeitszeit bezahlt werden.
Nach Fertigstellung bzw. Rechnungsstellung ist die Ware innerhalb von 30 Tage ohne Abzüge zu bezahlen. Danach fallen Bereitstellungskosten von 1,5% des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat, längstens für drei Monate, an. Die Rückerstattung einer Anzahlung ist ausgeschlossen.


4.2. Preise 

Angegebene Preise auf der Webseite www.alluna-optics.de gelten in EURO und sind, falls nicht anders angegeben, inklusive der aktuellen deutschen Umsatzsteuer. Ein Abzug von Skonto am Rechnungsbetrag ist nicht erlaubt. 
Versandkosten werden je nach Gewicht, Größe, Bestimmungsort und Bestimmungsland nach den tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.


4.3. Internationale Lieferung 

Alluna Optics liefert weltweit und hält sich nach besten Wissen und Gewissen an die Versand- und Einfuhrbestimmungen des betreffenden Landes. Alle zusätzlichen Gebühren für Lieferungen außerhalb der europäischen Union wie z.B. Sicherheitsgebühren, Steuern oder Zollgebühren sind vom Käufer zu tragen. Alle Zusätzlichen Gebühren wie Spesen bei Überweisungen sind vom Käufer zu tragen.


4.4. Lieferung
 

Die Auslieferung erfolgt je nach Gewicht und Größe durch Kurierdienst oder unserer Hausspedition, International per Luftfracht. Jede Lieferung von Neuwaren wird nach dem tatsächlichen Warenwert, falls nicht anders vereinbart, versichert.
Die Ware ist umgehend auf Vollständigkeit und Schadensfreiheit zu prüfen. Transportschäden sind umgehend dem Versicherungsunternehmen und Alluna Optics zu melden. Spätere Ansprüche sind nicht möglich.
Bei Optiken ist die Verpackung bereits im Preis enthalten. Bei Teleskopen kommt der Preis der Transportkiste hinzu.


4.5. Lieferzeiten 

Aufträge werden Grundsätzlich nach Auftragseingang abgearbeitet. Für Auftragsarbeiten gilt die Ihnen zugesagte Lieferzeit als Richtwert. Wir bemühen uns diese einzuhalten, garantiert werden kann diese aber nicht. Schadenersatz Aufgrund verspäteter Lieferung ist nicht möglich. 


5.1. Sonstige

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Gerichtsstand ist Augsburg, Germany. Die Vertragssprache ist deutsch.


Alluna Optics
Dr.-Jaufmann-Strasse 18
86399 Bobingen
Germany

 

Letzte Änderung 18. Januar 2018

 
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